1.Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der ADTV-Tanzschule „Das Tanzhaus“ (im Folgenden: ADTV-Tanzschule) und dem Teilnehmer der Tanzkurse (im Folgenden: Mitglied) kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Antrag und Annahme zustande (im Folgenden: Vertrag). Durch das Einreichen eines unterzeichneten Anmeldungsformulars gibt das Mitglied einen verbindlichen Antrag zum Schluss des Vertrages ab. Eine Internetanmeldung ohne Unterschrift reicht ebenfalls aus.
Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch eine Anmeldebestätigung der ADTV-Tanzschule. Schweigt die ADTV-Tanzschule, gilt dies als die konkludente Annahmeerklärung.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ADTV-Tanzschule werden mit der Unterschrift des Mitglieds auf dem Anmeldeformular anerkannt.
2. Mitgliedschaft und Nutzung
2.a) Die ADTV Tanzschule führt Tanzunterricht und -kurse mit unterschiedlichen Vertragskonditionen. Die ADTVTanzschule ist berechtigt, die Verwaltung aller Tanzkurse inklusive des Einzugs der monatlichen Beiträge und aller daraus resultierenden Aufgaben an den administrativen Dienstleister PCA Professional Card Administration GmbH, Vorsetzen 41, 20459 Hamburg, zu übertragen und abzutreten, sofern dem Mitglied dadurch im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Diese Einschränkung gilt nicht bei eventuellen, durch das dem Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig zu vertretenden Leistungsstörungen.
2.b)
Mit Annahme der Mitgliedschaft in der ADTV Tanzschule sind die Mitglieder berechtigt an Kursen der ADTV Tanzschule entsprechend seines Tarifs teilzunehmen. Die ADTV ist berechtigt, Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Mitglieder haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen der Anmeldung der ADTV Tanzschule zu widersprechen. Die Widerspruchsfrist von 14 Tagen beginnt mit dem Tag der Anmeldung.
3.Gegenstand des Vertrages
Mit dem Bestätigung des Vertrages wird das Mitglied zum Besuch der gebuchten Unterrichtseinheiten der ADTV-Tanzschule berechtigt. Im Gegenzug verpflichtet sich das Mitglied zur vollständigen und rechtzeitigen Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mitgliedsbeiträge sind in den jeweilig aktuellen Kurs-Anmeldeformularen in Papierform oder dem Anmeldebereich der Homepage zu entnehmen. Die eventuellen Preisanpassungen erfolgen mit Zustimmung des Mitglieds.
4.Tanzunterricht
Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (beispielsweise zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer, die Kurszeit oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen seitens der ADTV-Tanzschule erfolgt.
5.Gastronomiebetrieb
In der ADTV-Tanzschule findet ein eigenständiger Gastronomiebetrieb statt. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist im Bereich der ADTV Tanzschule grundsätzlich nicht gestattet. Bei allen Solo-Tanzkursen machen wir hiervon eine Ausnahme.
6.Zahlungsbedingungen
Das Mitglied verpflichtet sich zur Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung für die Abbuchung der Mitgliederbeiträge. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die ADTV-Tanzschule ermächtigt, den jeweils fälligen Betrag einzuziehen. Hat das Mitglied die Undurchführbarkeit der Abbuchung bzw. Rückbelastung verschuldet, stellt es die ADTV-Tanzschule von den entstandenen Kosten (derzeit 5,-€), insbesondere von den Stornogebühren der Kreditinstitute frei.
Die versäumten Stunden können nach Absprache, Möglichkeiten und Angebotslage in Parallelkursen nachgeholt werden. Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen abgebrochen werden müssen, so können die versäumten Stunden für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt nicht. Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme (ab 4 Wochen) am Tanzkurs nicht möglich ist, werden die versäumten Stunden ab dem Datum eines der Tanzschule vorgelegten ärztlichen Attestes (der Eingang bei der Tanzschule maßgeblich) gutgeschrieben.
Während der bayrischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Monatsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die ADTV-Tanzschule garantiert 36 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr. Nach den Schulferien beginnt der Unterricht mit dem jeweiligen Schulanfang.
9.Haftung
Die Ausübung des Tanzens bzw. die je nach gebuchtem Kurs ausgeübte Betätigung in unseren Räumen und auch der allgemeine Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen der ADTV-Tanzschule geschehen auf eigene Gefahr.
Die ADTV-Tanzschule haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der ADTV-Tanzschule, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.Datenschutz
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zwecks Erfüllung des Vertrages zwischen der ADTV-Tanzschule und dem Mitglied in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Änderungen von personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, sind dem Büro der ADTV-Tanzschule mitzuteilen.
11.Kündigungsrecht bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrag
Wird der vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung der ADTV-Tanzschule nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat die ADTV-Tanzschule ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die ADTV-Tanzschule ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
12.Kündigungsrecht durch Mitglied
Das Mitglied kann die monatlichen Kurse mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich an die Adresse der ADTV-Tanzschule „Das Tanzhaus“, Industriestraße 15, 97616 Bad Neustadt oder per E-Mail an info@das-tanz-haus.de erfolgen. Eine Abmeldung bei den Tanzlehrern genügt nicht.
13.Weitergabe an Dritte
Die Weitergabe der in den Tanzkursen erlernten von den Tanzlehrern der ADTV-Tanzschule persönlich entwickelten und damit urheberrechtlich geschützten Schritte, Folgen und Tanzformationen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Weitergabe an Kursteilnehmer aus niedrigeren, anderen oder höheren Kursstufen.
Dem Weitergabeverbot unterliegt dabei das Werk der Tanzkunst als die Interpretation der Musik durch Körpersprache, nämlich Drehungen, Sprünge und Hebungen in rhythmischer, metrischer und Tempo gebender Gestaltung als Ergebnis persönlichen geistigen Schöpfung des Choreographen. Ausgenommen von diesem Verbot ist die Weitergabe von gemeinfreien und allgemein bekannten Schritten bzw. Schrittverbindungen und Figuren aus dem Bereich allgemein gelernten Tanzarten (beispielsweise allgemein bekannte Schritte und Figuren des Hip-Hops oder der Standard- und lateinamerikanischen Tänze).
14.Schriftform
Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
15.Sonstiges
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
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